Kevin Akkermann

Überstunden / Bonuspunkte

0 Überstunden

0 Bonuspunkte

Zahlungen

25€ für Monat Dezember Noch nicht erhalten

50€ für Monat Januar Noch nicht erhalten

Strafen

    • /

Aufgaben

  • Bestelle ein paar Business Arbeitsschuhe
  • Stelle einen Antrag für eine evtl. Regelveränderung

Schnelles erledigen könnte Bonuspunkte geben!
Wenn du die Aufgaben zu Spät einreichst gibt es eine Strafe!
Wenn du etwas kaufen willst, stelle vorher einen Antrag!
Sollte eine Verlängerung erneut Verlängert werden, gibt es eine Strafe!

Inventar

Verhaltenskodex 

Anrede 

  1. Der Angestellte (Kevin Akkermann) hat den Vorgesetzten stets respektvoll anzusprechen mit Sir
  2. Außerdem wird der Chef gesiezt.
  3. Der Tonfall des Angestellten ist stets respektvoll und unterwürfig.

Gehorsam 

Der Angestellte ist zu absolutem Gehorsam verpflichtet. Der Gehorsam erstreckt sich insbesondere auf

  • Freizeitgestaltung
  • Ernährung
  • Sport
  • Kleidung in der Freizeit
  • Sex
  • Freigabe des Standortes

Sport / Aufgaben

  1. Der Angestellte muss mindestens 2 x die Woche Sport machen. Er wird dazu eine App benutzen. App: Abnehmen für Männer.
  2. Das Ergebnis des Grundprogramms und der Sporteinheiten wird der Angestellte dem Chef mittels elektronischen Nachrichtendienst, wie z.B.  Whatsapp mitteilen.
  3. Wenn der Angestellte weitere Sporteinheiten macht, die er per Fitnessuhr/Handy nachweisen kann, wird er diese ebenfalls mitteilen.
  4. Der Angestellte wird Monatlich 10 Stunden Müllsammeln. Ab der 11 Stunde erhält er eine Vergütung! Es sind Nachweise zu liefern. Der Gesammelte Müll wird gewogen.
  5. Mindestens 1 mal Im Monat wird der Angestellte etwas mit seinem Vater machen, dazu werden Gummistiefel getragen.
  6. Einen Tag lang in der Woche darf der Angestellte KEINE Kontaktlinsen tragen. Er darf dann den Tag 6 mal nicht wählen. z.B. Der Angestellte wählt den Sonntag aus, somit ist in der nächsten Woche der Sonntag für 6 Wochen gesperrt. So kommt jeder Tag dran.
  7. Der Angestellt wird sich ein bis zwei weitere Hobby suchen. (z.B. Feuerwehr, Kartenspiel…)
  8. Der Chef hat das Recht den Arbeiter zu verändern, Haare/Bart/Figur…
  9. Der Angestellte darf auf der Arbeit ab dem 15.02 nur noch Arbeitsschuhe mit Stahlkappe tragen.
  10. Der Angestellt wird eine Einnahmen Ausgaben Rechnung erstellen, außerdem wird er für ausgaben über 10€ / 10 Schweizer Franken eine Erlaubnis einholen und diese per Kassenbon nachweisen!
  11. Der Angestellt wird günstig leben, Züge 2. Klasse, Essen mit Freunden nur noch 1 mal im Monat. günstige Lebensmittel, selbst kochen...!
  12. Netflix und Co. können auf Befehl gekündigt werden!
  13. Der Angestellte wird täglich 3 mal beten. Außerdem wird er täglich in der Biel Lesen und Bibel TV gucken. Samstag und Sonntag wird er jeweils einen Gottesdienst besuchen und dies Nachweisen per Fotos.

Befehle und deren Ausführung 

  1. Der Angestellte wird die Befehle und Aufgaben ohne Widerworte gewissenhaft, sorgsam und zur vollsten Zufriedenheit des Chefs ausführen.
  2. Er bedankt sich für jeden Befehl.
  3. Für die Befehlsausführung wird in der Regel eine Frist vorgegeben.
  4. Diese Frist ist einzuhalten.
  5. Jedoch kann eine Fristverlängerung (vor Ablauf der Frist - nicht aber in letzter Minute) beantragt werden unter Nennung der Gründe für die Verzögerung.
  6. Sollte ein sogenanntes kleines Hindernis auftreten, das die Befehlsausführung zwar behindert, aber nicht unmöglich macht, so erarbeitet der Angestellte selbstständig eine Lösungsstrategie und führt den den Befehl trotzdem aus.
  7. Sollte bei der Ausführung der Befehle ein unerwartetes Hindernis auftreten, z.B. (Spontan)Besuch von Freunden/Familie, Notfall, starker Wetterumschwung zum Sturm/Blitzeis oder Hitzwelle, Sturm, etc. so ist der Vorgesetzte umgehend darüber zu informieren.

Gesundheit 

  1. Der Angestellte wird auf seine Gesundheit achten. Er wird dazu angehalten sich
  • gesund und ausgewogen zu ernähren
  • mindestens ein mal pro Woche Sport zu treiben
  • auf Körperhygiene achten und
  • saubere Kleidung anziehen.

2. Im Falle von Unwohlsein oder Krankheit ist der Vorgesetzte unverzüglich zu informieren. Auf die Vorlage eines Attests kann bestanden werden.

Kleidungsordnung 

  1. Der Angestellte unterliegt in seiner Freizeit der Kleidungsordnung, welche vom Chef festgesetzt wird.
  2. Es werden nur Gummistiefel getragen. Die Hose wird in den Stiefeln getragen!
  3. Als Standardkleidung für zu Hause und in der Freizeit gilt grundsätzlich Arbeitskleidung
  4. Ein Tausch der Kleidung/Stiefeln ist nur mit Genehmigung möglich.
  5. Die Kleidung und Ausrüstung ist selbstständig zu reinigen und zu pflegen.
  6. Neuanschaffung werden nur mit Genehmigung des Chefs vollzogen.

Sex / Keuschheit 

  1. Der Angestellte darf nur mit Erlaubnis des Chefs einen Orgasmus haben.
  2.  (Sex)Treffen, Fetisch-Veranstaltungen usw. müssen dem Vorgesetzten rechtzeitig gemeldet werden.
  3. Der Vorgesetzte gibt seine Entscheidung (Erlaubnis oder Verbot) rechtzeitig bekannt.

Wochenplan 

  1. Vor jeder neuen Woche übermittelt der Angestellte einen Wochenplan der Arbeitszeiten, Freizeitaktivitäten, Arzttermine usw.
  2. Der Wochenplan ist bis sonntags abends 1900 Uhr zur Verfügung zu stellen.

Strafe 

  1. Der Angestellte meldet von sich aus jeden Ungehorsam und jede Verfehlung (
  2. Er schlägt für jede Verfehlung zwei Strafalternativen vor.
  3. Der Chef kann die Strafen verschärfen oder durch andere ersetzen.
  4. Der Angestellte wird die Strafen dankbar annehmen und ausführen.

Kontrolle 

Der Angestellte unterliegt bis auf wenigen Ausnahmen der Kontrolle des Vorgesetzten. Diese Kontrollen können umfassen

  • Freizeitgestaltung
  • Ernährung
  • Sport
  • Kleidung in der Freizeit (Ausnahme: Arbeit)
  • Sex
  • Freigabe des Standortes
  • auch Kontrolle der Profile in den Internetforen
  • Ggf auch durch Anlegen einer elektronischen Fußfessel (Privatsphäre von Familie, Freunden wird eidesstattlich versichert; klein Blackmail etc.)
  • KM-Stand des KFZ
  • Finanzkontolle
  • Internetzeiten und deren Nutzungsbeschränkung
  • Kontrolle der Kleiderschränke

 Diskretion 

  1. Beide Parteien sichern sich gegenseitige Diskretion zu und werden unbeteiligten Dritten verwehrt.
  • Der Zugang zu persönlichen Daten,
  • Gesichtsbild in kompromittierenden Situationen
  • Wortlaut von Befehlen

Gültigkeit / Kosten

  1. Der Vertrag gilt jeweils für 6 Monate, zum Monatsende
  2. Der Angestellte zahlt Monatlich an den Chef 50€ per Gutschein.
  3. Der Angestellte kann aus dem Vertrag, indem er 3 Monate an den Chef zahlt
  4. Im 6 Monat bekommt der Angestellte ein Themengebiet, dieses muss er selbstständig erarbeiten. Am Ende des Monats wird ein Test geschrieben. Sollte der Angestellte besehen wird er statt Ungelernter Lehrling zum Lehrling.
    Die kosten für einen Lehrling betragen 40 statt 50€
    Sollte er den Test nicht schaffen, werden 65 im Monat fällig! Der Angestellte kann ab der 10 Stunde Müllsammeln Geld verdienen.
    Die Staffelung ist wie folgt:
    bis 15 Überstunden: 0,50€
    ab der 20 Überstunden 0,75€
    ab der 30 Überstunde 1€
    Die Überstunden werden 6 Monate lang addiert!
  5. Zulassung für den Test:
    Kosten für den Test 10€
    Voraussetzung zum Teilnahme: Mindestens 25 Überstunden und 20 Bonuspunkte
    Sollte der Angestellte dies nicht schaffen, wird er nicht zum Test Zugelassen und muss als Strafe 90€ zahlen im Monat für 6 Monate, bis er wieder zum Test zugelassen wird.
    Anmeldung für den Test einen Monat vor Ablauf der 6 Monate!